
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.
Sicherlich erinnert ihr euch noch daran, dass knatterseite.de heute morgen leider eine Anklage aussprechen. Mittlerweile hat die Verteidigung, vertreten durch Herrn Andreas A. (Redakteur), ihr (folgendes) Plädoyer gehalten.
Vielen Dank für die kritische Auseinandersetzung mit unserem Programm.
Der Begriff “Smoke to go” war durchaus ironisch gedacht, als Anspielung darauf, dass jeder neue Trend erts einmal einen Anglizismus braucht.
Schade, dass uns das offensichtlich nicht zu 100% gelungen ist.Sonst sind wir nämlich gar nicht so.
Sicherlich werden Sie bemerkt haben, dass NDR 2 ansonsten auf überflüssige Anglizismen verzichtet.
Unsere Sendung heißt “Der NDR2 Morgen” und nicht die “die morningshow”, unsere Nachrichten sind keine News und das Wetter wird von unserer Wetterexpertin und nicht von einer morgenwoman präsentiert.
Wir wünschen in Zukunft viel Spaß (anstelle von Fun) mit unserem Programm.
Das Gericht sah es daher als angemessen an, aufgrund des umfrangreichen Geständnisses innerhalb dieses Plädoyers und dem Hinweis auf eine offensichtliche Fehleinschätzung der Situation, welche auf ein Versehen hindeutet, Gnade vor Recht walten zu lassen und die Klage mit einem Freispruch abzuweisen.
Das Programm des norddeutschen Rundfunks (NDR 2) darf somit weiter verbreitet und angehärt werden. Auch während des knatterns kann dieses Programm empfohlen werden. Dadurch, das hören dieses Radioprogramms, entfällt unter anderem auch das aufstehen, um die Kassette im Kassettenabspielgerät umzudrehen.
Aber was war mit dem Musikwunsch? ? ?
Vielleicht hättest Du Dir anstelle von “Enjoy the silence” (ein englischsprachiges Lied) besser “Ein bißchen Frieden” (deutsche Sprache) wünschen sollen.
Ob man bei zweiterem zu kanttern vermag, lasse ich hier mal dahingestellt.